Das Gerichts- und Notarkostengesetz gilt auch beim Grundstückserwerb in einer Immobilienauktion. Die nachfolgende Tabelle listet die Nebenkosten auf, die der Erwerber an das Grundbuchamt und an den Notar zu zahlen hat, wenn er einen Kaufpreis bis zu einem Betrag in Höhe des in der 1. Spalte genannten Betrages zu zahlen hat.
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Das neue Gerichts- und Notarkostengesetz
Am 01.08.2013 ist das neue Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) in Kraft getreten. Die nachfolgende Tabelle listet die Kosten auf, die der Erwerber an Gericht und Notar zu zahlen hat, wenn er einen Kaufpreis bis zur Höhe des in der 1. Spalte ausgewiesenen Betrages zu zahlen hat:
weiterlesenDas kleine Einmaleins der Grundstücksauktionen
Neben dem Verkauf von Privat an Privat und dem Verkauf unter Zuhilfenahme der Dienstleistungen von einem Makler gibt es immer mehr Auktionstage, an denen Grundstücke versteigert werden. Hier sind nicht die Zwangsversteigerungen beim Amtsgericht gemeint, wo Gläubiger den Eigentümer zwingen, seine Immobilie auf den Markt zu geben. Hier ist die Rede von sog. freiwilligen Versteigerungen. […]
weiterlesenMerkblatt zur Vereinsgründung
Guten Menschen Gesellschaft zu leisten ist die beste Methode, selbst ein guter Mensch zu werden. Wenn Sie einen Verein gründen wollen, gibt es viele formale Hürden, die Ihnen bis zur erfolgreichen Eintragung im Wege stehen können. Wir haben für Sie ein Merkblatt erstellt, die Ihnen die Gründung eines Vereines erleichtern soll. Merkblatt zum gemeinnützigen Verein […]
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