Das Gerichts- und Notarkostengesetz gilt auch beim Grundstückserwerb in einer Immobilienauktion. Die nachfolgende Tabelle listet die Nebenkosten auf, die der Erwerber an das Grundbuchamt und an den Notar zu zahlen hat, wenn er einen Kaufpreis bis zu einem Betrag in Höhe des in der 1. Spalte genannten Betrages zu zahlen hat.
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