Der Erbschein ist ein amtliches Zeugnis, das die Erben des Verstorbenen als solche im Rechtsverkehr ausweist. Er dient als Erbnachweis, z.B. bei Behörden, Banken, Versicherungen oder dem Grundbuchamt. Das Nachlassgericht erteilt den Erbschein auf Antrag der Erben oder einzelner Miterben. Auch andere Personen, die zur Verwaltung oder Verfügung über den Nachlass befugt sind, können antragsberechtigt […]
weiterlesen