Konrad aus Dresden will von der V.KG aus Berlin eine Eigentumswohnung in Dresden kaufen. Der Geschäftsführer von der V. KG will zur Beurkundung nicht erscheinen, sondern in Berlin später nachgenehmigen. Konrad beurkundet nun vor dem Notar mit einem vollmachtlosen Vertreter den Vertrag. Durch diesen Vertrag wird zunächst nur Konrad verpflichtet nicht aber die V. KG. […]
weiterlesenSchlagwort: Beurkundung
Notarielle Dienstleistungen: Beglaubigung und Beurkundung
Der Begriff notarielle Beurkundung wird umgangssprachlich häufig für sämtliche Vorgänge beim Notar benutzt. Schaut man etwas genauer hin so muss man zwischen der Beglaubigung und der Beurkundung im engeren Sinne unterscheiden.
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