Wer eine Immobilie mit seinem Partner erwerben will, sollte bereits vor dem Erwerb die Weichen richtig stellen, damit die gemeinsame Vermögensbildung nicht später zu einer bösen Überraschung wird. Hier einige Hinweise, die jedoch eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen können…
weiterlesenKategorie: Immobilien
Erwerb und Veräußerung von Immobilien. Der Notar ist zuständig für alle Fragen, die sich rund um den Erwerb und die Veräußerung von Grundbesitz ergeben können. Das gilt auch, soweit ein Grundstück oder Gebäude als Sicherheit einer Bank zur Verfügung gestellt werden soll. Wenn Sie mit unserem Notariat einen Grundstückskaufvertrag durchführen möchten, können Sie in unserer Downloadsektion einen Fragebogen herunterladen, der Ihnen und uns die Arbeit vereinfacht.
Grundbuchamt haftbar für Verzögerungen
Einem Grundstückseigentümer können Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche gegen den Staat zustehen, wenn von ihm beantragte Eintragungen im Grundbuch erst mit erheblicher Verzögerung vorgenommen werden.
weiterlesenGrundstückserwerb in Deutschland
Der Notar ist zuständig für alle Fragen, die sich rund um den Erwerb und die Veräußerung von Grundbesitz ergeben können. Das gilt auch, soweit ein Grundstück oder Gebäude als Sicherheit einer Bank zur Verfügung gestellt werden soll. Demnächst werden wir hierzu eine Fülle von Einzelinformationen für Sie bereit halten. Derzeit laden wir Sie ein, in […]
weiterlesen