Konrad aus Dresden will von der V.KG aus Berlin eine Eigentumswohnung in Dresden kaufen. Der Geschäftsführer von der V. KG will zur Beurkundung nicht erscheinen, sondern in Berlin später nachgenehmigen. Konrad beurkundet nun vor dem Notar mit einem vollmachtlosen Vertreter den Vertrag. Durch diesen Vertrag wird zunächst nur Konrad verpflichtet nicht aber die V. KG. […]
weiterlesenKategorie: Der Notar
Notar – Organ der vorsorgenden Rechtspflege
Der Notar ist unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes, welches zu den ältesten Rechtsberufen Europas zählt. Abgeleitet vom lateinischen notarius – „Geschwindschreiber“ – hat sich der Notar über die Jahrhunderte von einem einfachen Schreiber zu einem eigenständigen Berufsstand im Dienste der vorsorgenden Rechtspflege entwickelt.
Notare sind hochqualifizierte, erfahrene Juristen, deren fachliche Qualifikationen aber auch soziale Kompetenzen während der Ausbildungszeit und ständiger Fortbildungen besonders gefördert werden. In Sachsen übt ein Notar sein Amt hauptberuflich aus (Nur-Notariat), anders als in anderen Bundesländern, in denen Notare gleichzeitig auch den Anwaltsberuf ausüben (Anwaltsnotariat).
Derzeit amtieren ca. 9000 Notare in Deutschland. Sie alle unterstehen einem strengen bundesweiten Standesrecht, festgeschrieben in der Bundesnotarordnung (BNotO). Auf den folgenden Seiten erfahren Sie mehr über den Beruf des Notares und seine Aufgaben.
Grundsätze der Vertragsfreiheit
Die in Deutschland durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützte Vertragsfreiheit ist die Ausprägung des Grundsatzes der Privatautonomie im deutschen Zivilrecht, der es jedermann gestattet, Verträge zu schließen, die sowohl hinsichtlich des Vertragspartners als auch des Vertragsgegenstandes frei bestimmt werden können, sofern sie nicht gegen zwingende Vorschriften des geltenden Rechts, gesetzliche Verbote oder die guten […]
weiterlesenNotarielle Dienstleistungen: Beglaubigung und Beurkundung
Der Begriff notarielle Beurkundung wird umgangssprachlich häufig für sämtliche Vorgänge beim Notar benutzt. Schaut man etwas genauer hin so muss man zwischen der Beglaubigung und der Beurkundung im engeren Sinne unterscheiden.
weiterlesenAufgaben des Notars
Der Notar ist unparteiischer Berater der Parteien Grundsätzlich gilt: der Notar ist immer dann zuständig, wenn zwei oder mehrere Parteien wegen bestehender Gemeinsamkeiten eine vertragliche Regelung brauchen, die ihren gemeinsamen Lebensweg begleitet und sie vor dem juristischen Fiasko bewahrt. Ob ein Vertrag für eine Partei wirtschaftlich sinnvoll ist, kann und darf der Notar nicht entscheiden. […]
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