Hat der Erbe, bzw. haben die Erben eine Forderung aus der Erbschaft gegen einen Verpflichteten, ist der Verpflichtete der sog. Nachlassschuldner. Dieser muss gem. § 2039 BGB an alle Erben gemeinschaftlich leisten.
« Zurück zum GlossarHat der Erbe, bzw. haben die Erben eine Forderung aus der Erbschaft gegen einen Verpflichteten, ist der Verpflichtete der sog. Nachlassschuldner. Dieser muss gem. § 2039 BGB an alle Erben gemeinschaftlich leisten.
« Zurück zum Glossar