Alle körperlichen Gegenstände, die nicht Grundstücke oder Grundstücksbestandteile sind und gemeinhin weggeschafft werden können, werden als bewegliche Sache bezeichnet.
« Zurück zum GlossarAlle körperlichen Gegenstände, die nicht Grundstücke oder Grundstücksbestandteile sind und gemeinhin weggeschafft werden können, werden als bewegliche Sache bezeichnet.
« Zurück zum Glossar