Notar Michael Becker steht Ihnen in notariellen Rechtsangelegenheiten als moderner Dienstleister zur Verfügung. Mit dieser Webseite wollen wir Sie nun auch online mit nützlichen Informationen rund um die angebotenen Dienstleistungen versorgen. Notar Michael Becker fertigt nicht nur Beglaubigungen und errichtet nicht nur Urkunden.
Als Rechtsdienstleister erstellt er auch juristische Gutachten und prüft für Sie auf Wunsch Vertragsentwürfe; als unparteiischer Berater erteilt er natürlich auch vorsorgenden Rechtsrat und hilft in Konfliktfällen als staatlich anerkannte Gütestelle.
Auf allen Gebieten der vorsorgenden Rechtspflege (z.B. in Fragen des Ehe-, Familien-, Erb-, Scheidungs-, Grundschuld-, Bauträger- Adoptions-, Schenkungsrechts und in Angelegenheiten rund um die Löschung von dinglichen Rechten, die Vorsorge für die Vertretung – Vollmacht – im Alter oder bei Krankheit, die Patientenverfügung, das Testament, in Angelegenheiten einer Baugemeinschaft und bei Wohnungseigentum) fertige ich Entwürfe und nehme die dazu notwendigen Beurkundungen und Beglaubigungen vor. Das gilt auch für Rechtsrat zum deutschen oder europäischen Recht, Gutachten, Vertragsentwürfe, Beurkundungen und Beglaubigungen, die für das Ausland bestimmt sind, oder die ihr ausländischer Vertragspartner hier durchführen muss. Wenn Sie eine Firmenübergabe planen, oder eine Hauptversammlung durchführen wollen, sprechen Sie mich an! Gerade bei dem generationenwechsel ist die Wahl der richtigen Unternehmensform wichtig und meistens durch eine Umwandlung schnell und zuverlässig erledigt.
Mit Wirkung zum 20. April 2009 hat mich der Präsident des Landgerichts in Dresden (Sachsen) zum aktenverwahrenden Notar der mittlerweile eingezogenen Amtsstelle des ausgeschiedenen Notars Josef Sikinger bestellt. Damit können Personen mit berechtigtem Interesse von den Urkunden dieser Amtsstelle bei mir Abschriften und Ausfertigungen beantragen.
Sofern die Akten nicht älter als sieben Jahre sind, kann auch bei Vorliegen eines berechtigten Interesse Akteneinsicht in den Nebenakt gewährt werden.
Mit der Anordnung der Aktenverwahrung gehen auch alle sonstigen unerledigten öffentlich-rechtlichen Aufgaben, die der Vorgänger in Bezug auf einzelne noch nicht erledigte Angelegenheiten zu erfüllen hat. Es entsteht daher dann zwischen dem Antragsteller und dem aktenverwahrenden Notar ein Rechtsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten, wie es zuvor mit dem Vorgänger bestanden hat.
Auch Vollmachten, die dem Vorgänger erteilt worden sind, gehen grundsätzlich auf den aktenverwahrenden Notar über, es sei denn, die Verfahrensbeteiligten hätten dies zuvor ausdrücklich ausgeschlossen.
Soweit der Vorgänger Anderkonten für die Verfahrensbeteiligten führte, die noch nicht erledigt sind, werden auch diese Rechtsverhältnisse durch den aktenverwahrenden Notar erledigt.
Die erst in der Amtszeit des aktenverwahrenden Notars fällig gewordenen Kostenforderungen stehen diesem zu. Dieser erteilt zudem die vollstreckbaren Ausfertigungen für Kostenrechnungen, die der Vorgänger erhoben hat und vollstrecken muss.
Sofern Sie im ehemaligen Notariat Sikinger Vorgänge haben bearbeiten lassen und Fragen offen sind, sprechen Sie mich an.