Neue Tarife bei Gerichten und Notaren.

Anfang Juli 2013 wird im Bundesgesetzblatt das Zweite Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz – 2. KostRMoG) verkündet. Die bisherige Kostenordnung wird dadurch durch das neue Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) ersetzt.

 

Im GNotKG werden die Gerichtsgebühren massiv erhöht, vor allem dort wo arbeitsintensive Tätigkeiten die Regel sind. Das gilt insbesondere auch für das Grundbuchwesen. Außerdem werden die Gebühren und Auslagen, die der Notar für seine Tätigkeit erheben muss, auf eine neue Grundlage gestellt.

Ab wann ist das neue Recht anwendbar.

Für die Notarkosten hängt es allein davon ab, wann der konkrete Beurkundungsauftrag erteilt worden ist. Ist dies vor dem Ablauf des 31. Juli 2013 erfolgt gilt die Kostenordnung, sonst das GNotKG.

Beim Gericht hängt alles, davon ab, wann die notarielle Urkunde errichtet worden ist, auf Grund der der Vollzug beim Gericht erfolgen muss. Wird die Grundschuld noch im Juli 2013 beurkundet, so erhebt das Grundbuchamt die Gebühren nach dem alten Recht.