Ohne es zu wissen, wird der Unternehmer in vielen Fällen eine latente existenzbedrohende Gefahr für das Unternehmen.
Erkrankt der Unternehmer selbst schwer, kann er das Unternehmer nicht mehr führen, gar mit seiner Umwelt kommunizieren oder stirbt er gar plötzlich und unerwartet, so fehlt es regelmäßig an einer mit Vollmachten ausgestatteten Person, die sofort die entstehende Lücke füllen kann. Der Ehegatte eines Unternehmers hat kein gesetzliches Vertretungsrecht, wenn der Ehegatte des Verblichenen nicht mit einer Vollmacht, die über den Tod hinaus zum Handeln ermächtigt ist, ausgestattet sein sollte.
Ein Testament, welches vielleicht sogar sorgsam beim Amtsgericht hinterlegt ist, wird in der Regel erst vier bis acht Wochen später eröffnet. Bis dahin kann es für das Unternehmen zu spät sein. Die Auftragslage wird schlechter, der Personalbestand kann aber nicht reduziert werden, weil niemand die Kündigungen unterschreiben kann oder Kurzarbeit zu beantragen und anzuordnen vermag. Schuldner des Unternehmens gehen auf „Tauchstation“, in dem sie einwenden, die Zahlung könne nur an den Unternehmer oder an eine von ihm bevollmächtigte Person erfolgen. Einen Bevollmächtigten gibt es aber leider nicht. Ein Teufelskreis tut sich auf.
Grundsätzlich gehört in jedes Unternehmen ein Notfallplan „Chef“. Neben einen Ehevertrag und ein Testament gehört in die Hände eines jeden Unternehmers eine notariell beurkundete Vorsorgevollmacht und oder eine spezielle notariell beurkundete Vollmacht für derartige Angelegenheiten, die das Unternehmen betreffen.
Eine individuelle Beratung ist unumgänglich, wenn man richtig abgesichert sein will.