Hinter dem Begriff der Eurohypothek verbirgt sich ein Modell eines europaeinheitlichen Grundpfandrechtes, welches den Gläubiger berechtigen soll, die nach dem jeweiligen Recht eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschften vorgesehenen Besitz-, Verwertungs- oder Verwaltungsrechte zu nutzen.
Seine Gestaltung soll im Übrigen aber so sein, dass es sich um ein europaweit gleichartiges Recht handelt. Derzeit kursieren verschiedene Modelle, die von einem akzessorischen bzw. zu einem nicht-akzessorischen Recht reichen. Auch ist der Nutzen in höchstem Maße umstritten, da die Einführung eine umfangreiche Anpassung vieler nationaler Rechtsordnungen erforderlich machen würde, Wären diese Änderungen aber geschafft, so würde der Nutzen dieses Rechts weitestgehend entfallen, da dann die Rahmenbedingungen auch aus anderen Gründen vergleichbar wären1.
1 Siehe Mortgage Credit Foundation (Hrsg), 2005, Basic Guidelines for a Eurohypothek: Outcome of the Eurohypothek Workshop November 2004 / April 2005