Otto Müller ist mit 53 Jahren gestorben und hinterlässt seine Frau, zwei Söhne namens Heinz und Bert und einen Getränkegroßhandel „Schluckspecht GmbH“, den er bis zuletzt geführt hat.
Wie die Familie nach seinem Tod bestürzt feststellen muss, hat Otto nur ein handschriftliches Testament hinterlassen, in welchem nur angeordnet wird, dass seine Söhne die Firma übernehmen sollen. Die Unternehmensnachfolge in dem Getränkegroßhandel wurde auch nicht zu Lebzeiten geregelt.
Da es zum Streit um die Unternehmensnachfolge kommt, besteht Handlungsbedarf und die Brüder beschliessen sich über ein aussergerichtliches Streitschlichtungsverfahren zu informieren.
Bert Müller stellt schnell fest, dass ein Gerichtsverfahren zu zeitintensiv ist, eine Alternative muss gefunden werden. Er tendiert zu einem Verfahren vor einer Gütestelle. Möchte jedoch wissen, ob er mit seinem Anliegen dort gut aufgehoben ist.
Bert Müller findet Informationen über das private Schiedsgerichtsverfahren, empfindet dieses jedoch noch als zu unflexibel.
Bei der weiteren Suche trifft er auf die Mediation, welche sowohl durch einen Anwalt als Mediator als auch von einem Notar als staatlich anerkannte Gütestelle durchgeführt werden kann. Bei einem Verfahren vor einer Gütestelle, kann man wiederum zwischen freiwilligem- und obligatorischem Verfahren unterscheiden.
Mediation bietet anhand der flexiblen und nicht fest vorgeschriebenen Verfahrensform eine Vielzahl an Verhandlungsmöglichkeiten. Aufgrund dieser Eigenschaft ist es möglich, eine Fülle an Faktoren in die gemeinsame Entscheidungsfindung mit einfließen zu lassen. Es besteht somit die Chance eine Auseinandersetzung in besonders einvernehmlicher Art und Weise zu lösen, da nicht nur das Verhältnis in der Vergangenheit, sondern auch das zukünftige Miteinander geregelt werden kann. Das Verfahren eignet sich somit besonders für Auseinandersetzungen bei denen den Parteien daran liegt, dass das Verhältnis zueinander auch in Zukunft positiv ist durch Herbeiführung einer Win-Win-Situation. Auch wenn die Faktoren Zeit, Geld und Diskretion von großer Bedeutung sind, ist ein Mediationsverfahren im Gegensatz zu anderen Verfahren vorteilhaft.
Als juristischer Laie hat Bert Müller bis jetzt nur eine ungefähre Vorstellung, wie ein herkömmliches Gerichtsverfahren abläuft und fragt sich nun, wie ein Mediationsverfahren aufgebaut ist und welche Schritte vonnöten sind.
Da die Mediation auf freiwilliger Basis stattfindet, ist Grundvoraussetzung für das Verfahren, dass die am Verfahren beteiligten Parteien sich zur Mediation bereit erklären. Wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, kann zusammen das Umfeld der Verhandlungen in Hinsicht auf Zeit, Raum und Atmosphäre mit der Gütestelle vereinbart werden. Des weiteren muss vor dem ersten Treffen der Parteien festgelegt werden, welche Personen beteiligt werden sollen und welche Vorgehensweise verfolgt werden soll.
Themensammlung
Damit gewährleistet werden kann, dass auch alle Interessen der Beteiligten bei den Verhandlungen berücksichtigt werden, findet eine Themensammlung statt. Die Gütestelle versucht die durch die Parteien hervorgebrachten Themen zusammenzufassen und diese visuell darzustellen. In dieser Phase wird erkennbar, was für eine Art von Konflikt zugrunde liegt.
Verständnisaufbau/Konfliktklärung
Diese Phase der Verhandlungen stellt den Hauptteil der Verhandlungen dar. Sinn ist gegenseitiges Verständnis der Parteien füreinander herzustellen, um Missverständnisse auszuräumen. Ziel ist es festzustellen, welche Interessen für die einzelnen Parteien tatsächlich relevant sind, um diese in die Lösung später zu integrieren. Bei nicht erfolgreicher Integrierung der Interessen besteht die Gefahr, dass eine Partei sich in der später ausgearbeiteten Lösung nicht wieder findet und aufgrund dessen einen „Rückzieher“ macht, was das Ende der Verhandlungen bedeutet. Abgeschlossen wird die Phase mit der Ausformulierung der jeweilig relevanten Interessen.
Lösungssuche
In dieser Phase suchen die Parteien eine gemeinsame Lösung. Dies geschieht indem von den Parteien Lösungsvorschläge gemacht werden, die dann im nachhinein gemeinsam ausgewertet werden. Bei der Entwicklung von Lösungsansätzen sollten Kreativität und Quantität der Lösungsansätze im Vordergrund stehen. Im Anschluss werden die Lösungsideen von den Parteien gemeinsam bewertet, wobei dies in Hinsicht auf die zuvor erarbeiteten Interessen geschieht. Es können auch weitere Bewertungskriterien hinzugezogen werden, welche durch die Beteiligten zuvor festgelegt wurden.
Einigung
In der letzten Phase der Mediation findet die Einigung auf eine Lösung statt. Nach der Einigung wird diese durch den Notar schriftlich detailliert festgehalten. Des weiteren wird das gesamte Verfahren dokumentiert. Hierbei wird durch die Gütestelle sichergestellt, dass das Ergebnis für alle Parteien klar, verständlich und genau formuliert wurde. Die rechtsverbindliche Ausarbeitung findet dann im nachhinein durch die zuständige Stelle statt.
In diesem Sinne recherchiert er im Internet und stellt fest:
- Dass er im Internet erfährt, welche Notare ein Güteverfahren anbieten und durchführen.
- Er als Antragsteller der Gütestelle einen Schlichtungsantrag zukommen lassen muss.
- Die Gütestelle dem Antragsgegner (Heinz Müller) daraufhin eine Einladung zum Güteverfahren zukommen lässt.
- Er einen Vorschuss zu zahlen hat, welcher wiederum auf die anfallenden Gebühren angerechnet wird.