Nur wenige Tage nach der Gewerbeanmeldung und der damit einhergehenden Registereintragung erhalten viele neugegründete Firmen Schreiben privater „Wirtschaftsverlage“. In diesen teilweise sehr amtlich anmutenden Schreiben, die bei einigen Markteilnehmern etliche Merkmale behördlicher Rechnungen aufweisen, wird der Empfänger um die Zahlung von Beträgen in einzelnen Fällen dreistelliger Höhe „gebeten“.
Dass es sich bei diesen Schreiben um ein nicht angefordertes Angebot handelt, wird auf den ersten Blick häufig nicht ersichtlich. Die zum Teil auf grauem Ökopapier gedruckten oder im Einzelfall mit zahlreichen Paragraphen versehenen Schreiben erwecken einen amtlichen Eindruck und sollen so den Empfänger zu einer schnellen Zahlung animieren. Auch Hinweise auf ein sog. Kassenzeichen, das kurze Zahlungsziel von sieben Tagen und einen Matrixcode werden zu diesem Zweck benutzt. Wer hier bezahlt muss wissen, dass er einen Anzeigenvertrag abschließt. Eine Rechnung für die amtliche Registereintragung erhalten Sie ausschließlich von der jeweils zuständigen Landesjustizkasse.
Eine von Familienangehörigen des Notars gegründete GmbH hat diese Angebote gesammelt. Nachfolgend ist eine nicht erschöpfende Aufstellung der privaten Wirtschaftsverlage beigefügt, die im Zusammenhang mit einer Neueintragung dieser GmbH (Stand 2008) nachweisbar und unaufgefordert ein Angebot auf Abschluss eines solchen Vertrages unterbreitet haben:
- BDAV-Betriebsdatenarchiv
- ZR Datenverarbeitung mbH, Fulda oder Düsseldorf
- New Media UG (haftungsbeschränkt), Bad Kreuznach
- Verlag für gewerbliche Auskunftsmedien – Marber GmbH, Recklinghausen
- HRK- Registrierkassen Handelsagentur GmbH, Berlin
- IGZ-Zentrale, Dortmund
- HR Register, Berlin
- GRZ, Düsseldorf
- IGR, Neu-Ulm
- Wirtschafts- und Communikationsverlag, Worms
- Wirtschafts- und Communikationsverlag Comline s.a.r.l.
- HRA-IT-Services, Berlin
- AVG-Allgemeine Vertriebs UG (haftungsbeschränkt), Stade