Vorsicht bei Satzungsänderungen gemeinnütziger Vereine

Ein gemeinnütziger Verein, der sich gründen will, oder ein als gemeinnützig anerkannter Verein, der seine Satzung ändern will muss zwingend die Bestimmungen aus der vom Gesetzgeber jetzt neu in einer Anlage zur Abgabenordnung vorgegebenen Mustersatzung aufnehmen. Ansonsten kann der Verein nicht als steuerbegünstigt anerkannt werden bzw. er verliert seine Steuerbegünstigung. Dazu haben wir ein Merkblatt erstellt, welches sie sich hier herunterladen können.