Unser besonderer Service für Sie: Wernn Sie mit einer US-Gesellschaft Verträge schließen wollen, dann müssen Sie wissen, ob das Unternehmen oder die Firma wirklich (noch) besteht (Existenzprüfung).
Auch müssen Sie wissen, ob derjenige, der handelt, berechtigt ist, im Namen dieses Unternehmens zu handeln. Hat der Handelnde nur eine Vollmachtsurkunde in Händen, so müssen Sie wissen, ob derjenige, der diese Vollmacht unterschrieben ist, berechtigt war, im Namen der Gesellschaft zu handeln. In diesen beiden Fällen spricht man von der Legitimationsprüfung.
Die Nachweisform in den Vereinigten Staaten hängt jeweils vom Recht des Herkunftstaates (State) ab. Wie der Nachweis in diesen Staaten jeweils geführt werden muß und kann, finden Sie hier bei den
Register der U.S.-Gesellschaften
Im Zweifelsfalle sprechen Sie uns gern an.