Rückwirkende Aufhebung vom Güterstand

Isidor ist erfolgreicher Unternehmer seit 1950. Er hat seine Martha 1951 geheiratet, aber sofort bei Eheschließung Gütertrennung vereinbart. Heute ist das Unternehmen fünf Millionen Euro Wert.

Kann die Gütertrennung rückwirkend aufgehoben werden?

Die Aufhebung der Vereinbarung der Gütertrennung ist auch durch Ehevertrag rückwirkend möglich. Dies gilt sowohl in zivilrechtlicher Hinsicht, als auch in steuerrechtlicher Hinsicht.

Die Vertragsfreiheit lässt auch zu, dass in unmittelbarem Zusammenhang mit einer solchen Vereinbarung der so zurückgewonnene Zustand auf den Tag der Vereinbarung auch wieder aufgehoben oder für die Zukunft abgeändert werden kann. Das kann sinnvoll sein, weil der Zugewinn in dem eingangs geschilderten Fall zu Lebzeiten von Martha und Isidor steuerfrei von Isidor auf Martha übertragen werden kann. Die sofortige Aufhebung der zurückgewonnenen Zugewinngemeinschaft kann aber dazu führen, dass der Anspruch auf Zugewinnausgleich der Höhe nach begrenzt wird auf den Betrag, der die Schulden des Zahlungspflichtigen unter Einschluss der Pflichtteilsansprüche übersteigt.