Organspende ist die Entnahme und Spende von menschlichen Organen, Organteilen oder Geweben zum Zwecke der Übertragung auf andere Menschen. Eine Einwilligung erstreckt sich sowohl auf die Übertragung der Organe an sich als auch auf die Vorbereitung dieser Maßnahmen.
Wer eine Erklärung zur Organspende abgibt, kann in eine Organentnahme nach §3 Transplantationsgesetz einwilligen, ihr widersprechen oder die Entscheidung einer namentlich bekannten Person seines Vertrauens übertragen
Die Erklärung kann auf bestimmte Organe beschränkt werden. Die Einwilligung und die Übertragung der Entscheidung können vom vollendeten 16., der Widerspruch kann vom vollendeten 14. Lebensjahr an erklärt werden.