Der neue Trend zur Schaffung einer ausgeglichenen Work-Life-Balance besteht darin, statt Wohnen und Arbeiten zu trennen, sich eine Immobilie anzuschaffen, in der beides miteinander verknüpft wird. Dann spricht man von einem Home-Office. Steuerlich gibt es dabei aber einiges zu beachten…
Nutzt z.B. ein Architekt das Haus, welches in seinem Eigentum steht, sowohl für Wohnen als auch für seine Berufsausübung, so entsteht steuerlich teilweise sog. Betriebsvermögen. Der Archtitekt kann im Verhältnis der beruflich genutzten Bereiche zur Gesamtnutzfläche die Kosten für die Immobilie absetzen (Vorteil), muss aber bei einer Veräußerung oder einer Betriebsaufgabe (Aufgabe seiner Berufstätigkeit) im selben Verhältnis den Mehrwert der Immobilie seit Anschaffung versteuern (Nachteil).
Die heute noch geltende Steuerfreiheit des Veräußerungsgewinns nach Ablauf von zehn Jahren bei Verkäufen von Immobilien aus dem Privatvermögen gilt also für diesen Teil dann nicht. Das ist besonders schmerzlich, wenn die Betriebsaufgabe wegen Krankheit oder Gebrechlichkeit erfolgt. Dann werden Steuern generiert, ohne dass dem Ereignisse wirklich Einkünfte gegenüberstehen.
Bei der Anschaffung bzw. vor Aufnahme der beruflichen Tätigkeit sollte man sich daher über mögliche und sinnvolle Gestaltungsmöglichkeiten informieren. Im Zweifelsfall wenden Sie sich vertrauensvoll an den Notar oder den Steuerberater.