Grundstückserwerb in Deutschland

Der Notar ist zuständig für alle Fragen, die sich rund um den Erwerb und die Veräußerung von Grundbesitz ergeben können. Das gilt auch, soweit ein Grundstück oder Gebäude als Sicherheit einer Bank zur Verfügung gestellt werden soll. Demnächst werden wir hierzu eine Fülle von Einzelinformationen für Sie bereit halten. Derzeit laden wir Sie ein, in unserem Glossar nachzuschauen, wo bereits viele Fachbegriffe erklärt sind. Sie können diese auch unter Benutzung der Such-Funktion finden.

Für unsere ausländischen Kunden haben wir auf der englischen Seite Informationen zum Grundstückserwerb in Deutschland im Hinblick auf die Unterschiede zum englischen und französischen Recht hinterlegt. Wir arbeiten derzeit an einer allgemeinen deutschen Fassung, die Ihnen in Kürze hier zur Verfügung stehen wird.

 

Wenn Sie mit unserem Notariat einen Grundstückskaufvertrag durchführen möchten, können Sie den Fragebogen herunterladen, der Ihnen und uns die Arbeit vereinfacht.