Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer?

In den einzelnen Bundesländern haben sich in den letzten Monaten Veränderungen in der Höhe der Grunderwerbsteuersätze ergeben. Zum 1.1.2013 erhöhte sich der Satz im Saarland auf 5,5% und in Hessen auf 5,0%.

Folgende Erhöhungen gab es mit Wirkung zum 1.1.2014: Berlin erhöhte auf 6%, Bremen und Niedersachsen erhöhten den Satz auf 5% und Schleswig-Holstein auf 6.5%

In nachfolgender Übersicht sind alle Grunderwerbsteuersätze nochmals zusammengefasst:

Bundesländer GrESt Inkrafttreten Fundstelle
Baden-Württemberg 5 % ab 5.11.2011 GVBl. 2011, 493
Bayern 3,5 %
Berlin 6 % ab 1.1.2014
Brandenburg 6,5 % ab 1.7.2015 GVBl. 2010, Nr. 40
Bremen 5 % ab 1.1.2014
Hamburg 4,5 % ab 1.1.2009 GVBl. 2008, 433
Hessen 6 % ab 1.8.2014
Mecklenburg-Vorpommern 6 % ab 1.7.2019
Niedersachsen 5 % ab 1.1.2014
Nordrhein-Westfalen 6,5 % ab 1.1.2015 GVBl. 2011, 389
Rheinland-Pfalz 5 % ab 1.3.2012 Landtags Drucks. 16/591
Saarland 6,5% ab 1.1.2015 Gesetz Nr. 1794 – Haushaltsbegkeitgesetz
Sachsen 3,5 %
Sachsen-Anhalt 5 % ab 1.3.2012 GVBl. 2010, 69
Schleswig-Holstein 6,5 % ab 1.1.2014
Thüringen 6,5 % ab 1.1.2017 GVBl. 2011, 6

Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die beim Erwerb von Grundstücken zu entrichten ist, sich dabei aber nur auf Rechtsvorgänge mit inländischen Grundstücken bezieht. Jedoch gelten auch hier zahlreiche Ausnahmen bei der Besteuerung.

Im Zweifelsfalle sprechen Sie mich an. Unsere Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.