Das Zentrale Testamentsregister

Das Zentrale Testamentsregister ist ab dem 1. Januar 2012 fester Bestandteil der notariellen Praxis aller Notare in der Bundesrepublik Deutschland und wird zentral bei der Bundesnotarkammer geführt. Jede von den Notaren beurkundete erbfolgerelevante Urkunde muss ab diesem Zeitpunkt elektronisch im Zentralen Testamentsregister registriert werden. Es besteht darüber hinaus für die Notare die Möglichkeit, das Register abzufragen, ob z.B. etwaige Vorurkunden des Erblassers bestehen, die für die Gestaltung einer neuen Verfügung von Todes wegen von Relevanz sein können.

Das Zentrale Testamentsregister gewährleistet allen Bürgern, dass ihr Testament im Erbfall gefunden wird. Jeder soll damit die Gewissheit haben, dass sein letzter Wille auch tatsächlich Beachtung findet. Erfasst werden alle amtlich verwahrten und notariell beurkundeten erbfolgerelevanten Urkunden, insbesondere Testamente und Erbverträge. Nicht registriert werden Testamente, die privat verwahrt werden.

Des Register wird in jedem Sterbefall geprüft. Dadurch wird gewährleistet dass jede registrierte Urkunde im Nachlassverfahren Beachtung findet. Die Bundesnotarkammer informiert die Verwahrstelle der Urkunde, damit diese zum Nachlassgericht gebracht werden kann. Nachlassverfahren können so schneller, effizienter und sicherer durchgeführt werden. Dem letzten Willen des Erblassers wird Geltung verschafft.

Bereits bestehende Verwahrungsnachrichten in den über 5000 Testamentsverzeichnissen der Standesämter und der Hauptkartei für Testamente beim Amtsgericht Schöneberg Berlin werden elektronisert und bis Ende 2016 in das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer eingestellt.

Weitere Informationen zum neuen Zentralen Testamentsregister bekommen Sie uns oder im Internet unter www.testamentsregister.de