Der Notar ist unparteiischer Berater der Parteien
Im Gesetz oder in anderen Bestimmungen kann zwingend die Inanspruchnahme eines Notars festgeschrieben sein. Aber, auch in allen anderen Fällen, z. B. auch beim Abschluss eines Mietvertrages hilft der Notar, sofern die Beteiligten dies wünschen.
Notarielle Tätigkeit ist effektiver Verbraucherschutz
Viele Bürgerinnen und Bürger kaufen heute von Unternehmen Wohnungen und Einfamilienhäuser auf der grünen Wiese. Bei diesem wirtschaftlich bedeutungsvollen Schritt begleitet der Notar sie und den Bauunternehmer. Im Bauträgerkaufvertrag sichert der Notar die Interessen des Verbrauchers und das Anliegen des Bauunternehmers auf zeitgerechte Zahlung durch die Käufer gleichermaßen. Das gilt auch bei Time-Sharing-Verträgen.
Notarielle Tätigkeit ist darüber hinaus Bürgerschutz
Neben der verbraucherschützenden Wirkung der Amtstätigkeit des Notars stellt diese Tätigkeit auch Bürgerschutz dar. Der Notar sichert auch bei sonstigen Verträgen ab, dass eine zu vereinbarende Transaktion sicher und ohne Verstoss gegen gesetzliche Ge- oder Verbote erfolgt. Unternehmer, die mit ihresgleichen Verträge vereinbaren sind ebenso geschützt wie Verbraucher, die solche Verträge mit einander schließen.
Der Notar begleitet die Familie von der Wiege bis zur Bahre
Der Notar ist zuständig für Verträge im Familienrecht und für alle Angelegenheiten im Erbrecht. Er steht daher der Familie zur Verfügung und das von der Verlobung an, über die Heirat, die Vermögensplanung und die Sicherung des Vermögens vor Krisenfällen bis hin zur Planung und der Übergabe der Vermögenswerte an die nächste Generation. Er kümmert sich um alle Eintragungen im Grundbuch.
Bei Eheschließung oder vor einer drohenden Scheidung, können beide Ehegatten sich gemeinsam an ihn wenden und durch einen gemeinsamen Vertrag die Voraussetzung für eine zügige gerichtliche Scheidung schaffen.
Im Erbrecht hilft der Notar nicht nur bei der Errichtung des Testamentes, sondern er unterstützt die Parteien auch bei der Auseinandersetzung des Nachlasses und der Verteilung der sich im Nachlass befindlichen Güter. Dabei übernimmt er nicht nur die Schnittstellenfunktion zwischen dem Bürger und dem Gericht, sondern unterbreitet auf Wunsch auch Vorschläge zur Problemlösung.
Der Notar kümmert sich um alle Eintragungen im Grundbuch. Er beurkundet auch die dazu erforderlichen Vertragswerke. Mit ihm können die Vertragsteile die Ausgestaltung der Verträge besprechen. Ehegatten und Lebenspartner, die gemeinsam eine Immobilie anschaffen wollen, können sich vor dem Erwerb auch beraten lassen, was sie sonst noch zu beachten haben.
Der Notar übernimmt viele Aufgaben im Gesellschaftsrecht
Wer meint, Gesellschaftsrecht sei nur etwas für grossen Firmen, der irrt. Seit einigen Jahren werden viele Rechtsfolgen zwischen Ehegatten nach gesellschaftsrechtlichen Grundsätzen beurteilt, so dass auch der einfache Bürger ohne es zu wissen mit dem Gesellschaftsrecht zu tun hat. Der Notar übernimmt hier die Vertragsgestaltung, die Beurkundung wichtiger Entscheidungen aber auch im Recht der Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften, die in ein Register eingetragen werden können, die dazu erforderlichen Aufgaben.

Der Notar ist in Deutschland die einzige zuständige Stelle, bei der man Dokumente mit Beweiskraft aus der Papierform in ein elektronisches Dokument und umgekehrt umwandeln lassen kann. Der Notar kann elektronisch beglaubigte Dokumente erstellen, so dass der Bürger keine Papiere mehr im Original aus den Händen geben muss und diese sogar elektronisch der anderen Seite zur Verfügung stellen kann.
Der Notar beurkundet Vorsorgeverfügungen
Patientenerklärungen und Vorsorgevollmachten sind nur dann für alle Lebensbereiche verwendbar, wenn sie notariell beurkundet sind. Sind solche Dokumente bis zum Eintritt des Ernstfalles zwischenzeitlich verlorengegangen, so lassen sie sich nur dann wirksam wiederherstellen, wenn sie von einem Notar beurkundet sind.
Sonstige Aufgaben
Der Notar hat ferner folgende Aufgaben:
- Beratung
- Beurkundung von Willenserklärungen
- Beglaubigung
- Festellung von Tatsachen
- Versteigerungen
- Erbauseinandersetzungen
- Juristische Gutachten
- Vereinsbetreuung