Gemäß § 40 GmbHG hat der Geschäftsführer jede Veränderung in den Personen der Gesellschafter oder des Umfangs ihrer Beteiligung unverzüglich durch unterschriebene Gesellschafterliste dem Handelsregister einzureichen.
Die Gesellschafterliste muss enthalten:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum
- Wohnort und
- Stammeinlage
der Gesellschafter. Wir haben für Sie einen Entwurf einer Gesellschafterliste erstellt, den Sie am Ende dieses Artikels oder in unserer Downloadsektion herunterladen können.
Seit dem 01.01.2007 sind sämtliche Dokumente dem Registergericht in elektronischer Form zu übermitteln.
Wir sind gern bereit, für Sie diese Dokumente dem Registergericht zu übersenden. Für die Übermittlung eines Dokumentes beträgt die zu erhebende Gebühr ca. 40,00 Euro brutto. Die Gebühr für jedes weitere zu übermittelnde Dokument beträgt 11,90 Euro brutto.