Damit Sie sich nicht im Dschungel des Juristendeutsch verlieren, haben wir einige Begriffe des Gesellschaftsrechts hier für Sie erklärt. Vermissen Sie einen Begriff? Lassen Sie es uns wissen!
A | B | S | U
A
Altverbindlichkeit
Altverbindlichkeit ist eine Schuld einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die ein neu hinzutretender Gesellschafter übernimmt, auch wenn er nichts unterschrieben hat. Das gilt auch für Schulden aus Versorgungsverträgen wie für Gas, Wasser, Strom.
Anwachsung
Scheidet eine Person aus einer Gesamthandsgemeinschaft aus, so fällt der Anteil dieser Person nicht ihm zu, sondern verbleibt in der Gesellschaft. Statt dessen erlangt der ausscheidende Gesellschafter ohne besondere Regelung im Gesellschaftsvertrag einen Anspruch auf Herausgabe der eingebrachten gegenstände und auf Freistellung von den Gesellschaftsverbindlichkeiten. Zusätzlich kann er das Verlangen, was er bei Auflösung der Gesellschaft erhalten hätte.
B
Beherrschungsvertrag
Der Beherrschungsvertrag ist ein Unternehmensvertrag, durch den eine Aktiengesellschaft oder eine Kommanditgesellschaft auf Aktien die Leitung ihrer Gesellschaft einem anderen Unternehmen unterstellt. (§ 291 (1) AktG)
S
Sonderbetriebsvermögen
Zum Sonderbetriebsvermögen gehört ein Wirtschaftsgut, das ein Mitunternehmer der Personengesellschaft für deren Betrieb überlässt. Es gehört zivilrechtlich allein dem Gesellschafter und fällt nicht in das Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft. Ertragssteuerlich wird das Sonderbetriebsvermögen als Betriebsvermögen und nicht als Privatvermögen behandelt. Kommt es durch einen Erbfall zu einem Auseinanderfallen der Inhaberschaft am Mitunternehmeranteil und des Eigentums am Sonderbetriebsvermögen, werden stille Reserven aufgedeckt und als Entnahmegewinn des Erblassers zu versteuern.
U
Unternehmer
Ein Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.